Kanzler: Drei Ansagen, drei Jahre später

Drei Jahre später bleibt von großen Ansagen erstaunlich wenig. KI-generierte Illustration.Drei Ansagen, drei Jahre später

Das Internet hat ein erstaunlich gutes Gedächtnis, Politiker manchmal weniger.

Mir ist bei Instagram ein Beitrag mit einem BILD-Ausschnitt aus dem August 2023 untergekommen. Friedrich Merz wurde darin gefragt, welche drei Dinge eine CDU an der Regierung als Erstes anders machen würde, die Antworten waren ziemlich klar und vor allem angenehm frei von dem Kleingedruckten, das bei politischen Aussagen irgendwann gerne noch hinterhergereicht wird.

Da im Netz genug zusammengebastelter Mist herumfliegt, habe ich erst einmal geprüft, ob die Aussagen überhaupt stimmen, und genau das tun sie.

 

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Drei Dinge sollten es sein

Im Originalinterview vom 27. August 2023 nannte Merz drei Punkte. Die Steuer- und Abgabenbelastung auf Energie sollte sinken, ausdrücklich nannte er Stromsteuer, Netzentgelte und weitere staatliche Abgaben. Die stillgelegten Kernkraftwerke sollten sofort wieder ans Netz und zusätzlich sollte ein Bürokratiemoratorium kommen.

Beim letzten Punkt erklärte er sogar ziemlich genau, was er darunter versteht: „Kein einziges neues Gesetz darf zusätzliche Bürokratie auslösen.“

Das war 2023, inzwischen haben wir 2026, Friedrich Merz sitzt im Kanzleramt und CDU sowie CSU regieren zusammen mit der SPD. Drei Jahre sind eigentlich kein schlechter Abstand, um einmal nachzusehen, was aus solchen Ansagen wird, wenn aus Opposition Regierung geworden ist.

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Regierungsauftrag? Von wem?

KI-Symbolbild: Koalition gebaut, Restekiste gefüllt, Angel ausgeworfen.Was nicht passt, wird passend gerechnet

Irgendwo fiel sinngemäß wieder dieser Satz, man habe den Regierungsauftrag, weil die Menschen ihnen vertrauten und sie für fähig hielten.

Da musste ich kurz nachdenken, allerdings wirklich nur kurz.

Regierungsauftrag?

Von wem?

Bei der Bundestagswahl 2025 kamen CDU und CSU gemeinsam auf 28,5 Prozent der gültigen Zweitstimmen, die SPD erreichte 16,4 Prozent. Zusammen sind das 44,9 Prozent.

Keine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Im Bundestag sieht die Sache anders aus. CDU, CSU und SPD verfügen dort zusammen über 328 von 630 Sitzen und damit über eine knappe parlamentarische Mehrheit. Das ist nach unserem Wahlrecht legitim, nur ist es eben nicht dasselbe wie ein von der Mehrheit der Wähler bewusst bestelltes Gesamtpaket aus Kanzler, Ministern und Koalitionsvertrag.

Auf dem Wahlzettel stand schließlich nicht:

„Bitte einmal Schwarz-Rot, den später ausgehandelten Koalitionsvertrag und alles, was sich die beteiligten Parteien anschließend gegenseitig abringen.“

Gewählt wurden Parteien, was daraus gebaut wurde, entstand erst danach.

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