Stabilisiert wird nur die Rechnung

KI-generiertes Symbolbild einer bis zur Erschöpfung gemolkenen Kuh für Bürger, Beitragszahler und ein ausgepresstes Gesundheitssystem.Mehr muss ich nicht mehr wissen

Wer hier schon länger liest, kennt meine Meinung zum politischen Geschehen im Land. Das Muster, das schon lange erkennbar ist, für mich jedenfalls, und das reicht mir völlig.

Am schlimmsten empfinde ich diese „Friss das jetzt, Du hast eh keine Chance“-Mentalität dahinter, weil alles absolut unumgänglich und richtig ist, während man einfach nur in die Realität schauen muss, um zu sagen „Ähm … NEIN!“

Vorne wird geblendet und hinten getreten, anschließend gewöhnt man die Menschen langsam an höhere Lasten. Sollte trotzdem noch Geld fehlen, arbeitet Berlin eben auf fremde Kosten.

Dinge der Gegenwart

Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen.

Stabilisierung klingt gut. Fast nach Reparatur, Verantwortung und Leuten, die vorher wenigstens grob ausgerechnet haben, was sie da eigentlich tun.

Tatsächlich werden keine Probleme gelöst. Es werden Kosten gebremst, verschoben, Leistungen verändert und weitere Rechnungen ausgestellt, natürlich ans Volk.

Die gesetzliche Krankenversicherung soll durch das Paket von 2027 bis 2030 rechnerisch um insgesamt 114 Milliarden Euro entlastet werden.

Diese Zahl ist keine einmalige Geldsumme, die irgendwo eingezahlt wird. Sie entsteht, indem die für jedes einzelne Jahr geschätzten Mehreinnahmen und Minderausgaben addiert werden. Die Berechnung stammt aus dem abschließenden Bericht des Haushaltsausschusses und berücksichtigt bereits die Änderungen kurz vor der Verabschiedung.

Kurz und schmerzhaft sieht diese offiziell errechnete Wirkung so aus:

 

GKV-Entlastungswirkung 2027 bis 2030 Milliarden Euro
Leistungserbringer, Hersteller und Krankenkassen 80,0
Patienten durch höhere Zuzahlungen und Leistungsanpassungen 10,0
Mitglieder durch höhere Grenzen und Beiträge 8,9
Arbeitgeber 12,9
Bund, saldierter Beitrag laut Berechnung 2,2
Gesamt 114,0

Der Bund steht in dieser Vierjahresrechnung saldiert mit 2,2 Milliarden Euro auf der Entlastungsseite.

Das klingt zunächst nach Beteiligung, bekommt allerdings einen gewissen Berliner Beigeschmack, sobald man in die einzelnen Jahre schaut. Für 2027 wird der Beitrag des Bundes zur GKV-Entlastung mit minus 400 Millionen Euro angesetzt, für 2028 mit minus 300 Millionen Euro. Erst 2029 und 2030 wird der Saldo positiv.

Passend dazu wird der reguläre Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds 2027 um 1,35 Milliarden Euro und in den drei folgenden Jahren um jeweils 1,55 Milliarden Euro gekürzt.

Macht über vier Jahre:

6 Milliarden Euro weniger Bundeszuschuss.

Berlin stabilisiert das Gesundheitssystem also unter anderem dadurch, dass Berlin weniger dafür bezahlt.

Das muss diese faire Belastungsstatik sein, von der die Koalition spricht.

Die sichtbare Rechnung

Auf Patienten, Mitglieder und Arbeitgeber entfallen zusammen 31,8 Milliarden Euro der errechneten Entlastungswirkung.

Auch dabei muss man genau hinschauen. Nicht jeder Euro davon wird direkt überwiesen.

Bei den Patienten entstehen 7,6 Milliarden Euro durch höhere Zuzahlungen. Weitere 2,4 Milliarden Euro werden als Leistungsanpassungen ausgewiesen. Das sind keine zusätzlichen Zahlungen, sondern geringere oder veränderte Leistungen.

Die betroffenen Zuzahlungen sollen künftig zehn Prozent des jeweiligen Abgabepreises betragen, mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Die bisherigen Belastungsgrenzen von zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens beziehungsweise einem Prozent bei chronisch Kranken bleiben bestehen.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden über höhere Bemessungsgrenzen und Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung belastet. Ab 2028 soll für einen bestimmten Kreis bisher beitragsfrei mitversicherter Ehepartner ein zusätzlicher Beitrag fällig werden.

Weitere 12,9 Milliarden Euro der Entlastungswirkung entfallen auf Arbeitgeber.

Auch deren Geld wächst bekanntlich nicht im Aktenschrank. Es gehört zu den Arbeitskosten, muss von Unternehmen erwirtschaftet werden und fehlt anschließend möglicherweise bei Löhnen, Investitionen oder Einstellungen.

Das ist noch der Teil, dem man einigermaßen lesbare Preisschilder umhängen kann.

Die Rechnung ohne Preisschild

Bei Leistungserbringern, Herstellern und Krankenkassen sollen von 2027 bis 2030 insgesamt 80 Milliarden Euro an Ausgaben vermieden werden.

Nicht jede dieser 80 Milliarden wird später automatisch zur neuen Rechnung für den Bürger. Ein Teil kann tatsächlich durch niedrigere Preise oder begrenzte Verwaltungskosten entstehen, so ehrlich muss man sein. Aber auch da muss man im Auge haben, dass es viele Kosten gar nicht gäbe, wäre so manche realitätsferne Handlung aus oder in Berlin unterblieben.

Ehrlich ist allerdings auch, dass Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Anbieter ihre tatsächlichen Kosten nicht per Gesetz passend zur Einnahmegrenze herunterdrehen können.

Personal, Energie, Reinigung, Medikamente, Mieten, Gebäude und Technik werden nicht billiger, nur weil Berlin eine Vergütung deckelt. Alles aber auch Positionen, die so teuer gar nicht sein müssten, wäre nicht seit Jahren im Denken der Regierung einfach Sendepause, wenn es um die reale Lage im Land geht.

Wo Einnahmen langsamer wachsen als die realen Kosten, wird nicht automatisch gespart. Dort werden Verluste geschrieben, Leistungen eingeschränkt oder Rechnungen weitergereicht.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, also die Interessenvertretung der Krankenhäuser, beziffert die von ihr erwarteten zusätzlichen Kosten für Länder und Kommunen auf fünf bis sechs Milliarden Euro. Einen sauber abgegrenzten Zeitraum nennt sie in ihrer Mitteilung nicht. Die Zahl ist deshalb eine Verbandsprognose und keine amtlich festgestellte Schlussrechnung, sie zeigt trotzdem, wo das Geld am Ende landen kann.

Schreibt ein kommunales Krankenhaus höhere Verluste, muss der Kreis oder die Stadt nachschießen, sofern die Klinik nicht geschlossen oder verkleinert werden soll. Dieses Geld fehlt anschließend bei Straßen, Schulen, Kindergärten, Schwimmbädern oder anderen kommunalen Aufgaben.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, ebenfalls eine Interessenvertretung, hat auf Grundlage einer früheren Fassung des Gesetzes berechnet, dass 2027 rund 46 Millionen ambulante Behandlungsfälle nicht mehr finanziert sein könnten.

Die Zahl ist keine sichere Vorhersage. Die endgültige Gesetzesfassung wurde noch verändert, und niemand kann heute garantieren, dass tatsächlich exakt 46 Millionen Behandlungsfälle wegfallen.

Das Grundproblem bleibt trotzdem bestehen

Eine Behandlung, die nicht mehr oder nicht ausreichend bezahlt wird, verschwindet nicht automatisch zusammen mit der Erkrankung.

Längere Wartezeiten, weitere Fahrten zu anderen Ärzten oder Kliniken, zusätzliche Fahrtkosten, private Untersuchungen, Verdienstausfälle und später erkannte Krankheiten stehen in keiner Entlastungstabelle.

Kostenlos sind sie trotzdem nicht, sie tauchen nur an einer anderen Stelle auf.

Beim Patienten, bei den Angehörigen, beim Arbeitgeber, bei der Kommune oder irgendwann wieder bei der Krankenkasse.

Der Bundestag hat sogar in einer begleitenden Entschließung festgehalten, dass Einschränkungen bei der psychotherapeutischen Versorgung später zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der gesetzlich Versicherten führen würden.

Das Gesetz wurde trotzdem beschlossen, nachsteuern kann man schließlich irgendwann.

Erst kürzen, dann Folgen feststellen, anschließend ein neues Programm erfinden und dafür wieder Geld verlangen.

So sieht moderne Kreislaufwirtschaft in Berlin aus.

Mehr muss ich nicht mehr wissen

Für einen Vergleich nehme ich den Zeitraum von 2027 bis 2029.

In diesen drei Jahren soll die gesetzliche Krankenversicherung laut dem beschlossenen Paket durch Mehreinnahmen und Minderausgaben entlastet werden um:

76,1 Milliarden Euro

Die letzte öffentlich auffindbare und vollständig aufgeschlüsselte Finanzplanung des Bundes zu flüchtlingsbezogenen Ausgaben stammt vom 1. September 2025.

Sie weist für denselben Zeitraum flüchtlingsbezogene Ausgaben und Mindereinnahmen des Bundes aus von:

71,5 Milliarden Euro

Der neue Haushaltsentwurf für 2027 und die Finanzplanung bis 2030 liegen inzwischen vor. Eine gleichartig aufgeschlüsselte und damit direkt vergleichbare Aktualisierung der gesamten flüchtlingsbezogenen Positionen habe ich darin allerdings nicht gefunden.

Ich benutze deshalb die letzte Zahl, die sich überhaupt nachvollziehbar auseinandernehmen lässt.

Flüchtlingsbezogene Bundesausgaben 2027 bis 2029 Milliarden Euro
Sozialtransferleistungen nach dem Asylverfahren 39,3
Bekämpfung von Fluchtursachen 18,0
Integrationsleistungen 6,1
Aufnahme, Registrierung und Unterbringung im Asylverfahren 4,2
Flüchtlingsbezogene Entlastung von Ländern und Kommunen 3,9
Gesamt 71,5

Der Bund schreibt selbst unter diese Tabelle, dass eine genaue Abgrenzung wegen der Vielschichtigkeit der Aufgaben nicht in jedem Einzelfall möglich sei.

Das ist bemerkenswert.

Die Regierung weiß genau genug, was Gesundheit kosten darf, um Zuzahlungen, Beitragsgrenzen und Vergütungssteigerungen auf hundert Millionen Euro genau zu verändern.

Bei den flüchtlingsbezogenen Kosten wird die Angelegenheit plötzlich vielschichtig.

Von den 71,5 Milliarden Euro fließt nicht alles ins Ausland, das muss klar gesagt werden.

Sozialleistungen, Unterbringung, Integration und die Entlastung der Kommunen werden überwiegend innerhalb Deutschlands bezahlt. Sie sind deshalb kein Geldexport, aber sie binden trotzdem Steuergeld, Personal, Wohnraum, Verwaltungskapazitäten und kommunale Mittel.

Das Geld muss Deutschland nicht verlassen, um an anderer Stelle zu fehlen.

Ein im Haushalt gebundener Euro steht ohne zusätzliche Einnahmen oder neue Schulden nicht gleichzeitig für ein Krankenhaus, eine Schule, niedrigere Beiträge oder die Entlastung der arbeitenden Bevölkerung zur Verfügung.

Auch Ausgaben innerhalb Deutschlands sind Ausgaben.

Bei jeder anderen Rechnung scheint Berlin das zu verstehen.

Die vollständige Zahl kennt offenbar niemand

Die 71,5 Milliarden Euro bilden nur die in dieser Tabelle erfasste Bundesebene ab.

Länder und Kommunen tragen ebenfalls Kosten. Teile davon werden vom Bund ausgeglichen und sind damit bereits in den Zahlen enthalten, andere möglicherweise nicht.

Man kann diese Beträge deshalb nicht einfach obendrauf schlagen, ohne Doppelzählungen zu riskieren.

Allein im Jahr 2024 gaben staatliche Stellen in Deutschland brutto 6,7 Milliarden Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aus. Nach Abzug von Einnahmen blieben netto rund 6,4 Milliarden Euro.

Von den Bruttoausgaben entfielen 753,6 Millionen Euro ausdrücklich auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.

Diese 6,7 Milliarden Euro addiere ich nicht zu den 71,5 Milliarden, denn es handelt sich um ein anderes Jahr, verschiedene staatliche Ebenen und möglicherweise teilweise dieselben Finanzierungsströme.

Die Zahl zeigt aber, wie viele weitere Ebenen in der Gesamtrechnung stecken.

Je nach Aufenthaltsstatus laufen Unterbringung, Lebensunterhalt und Gesundheitsversorgung über das Asylbewerberleistungsgesetz, die Grundsicherung, Sozialhilfe, die gesetzliche Krankenversicherung oder kommunale Haushalte.

Nach einem abgeschlossenen Asylverfahren stecken Sozialtransfers bereits teilweise in den 39,3 Milliarden Euro der Bundestabelle. Welche weiteren Kosten bei Ländern, Kommunen, Sozialversicherungen, Schulen, Kindergärten, Polizei, Gerichten und Verwaltungen entstehen, lässt sich ohne Überschneidungen nicht zuverlässig zu einer einzigen Zahl addieren.

Eine weitere offene Rechnung steckt direkt in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Finanzkommission Gesundheit bezifferte die Unterdeckung der GKV-Beiträge für Menschen im Leistungsbezug nach dem SGB II für 2027 auf rund zwölf Milliarden Euro. Der Bundesrat griff diese Zahl in seiner Stellungnahme zum Gesetz auf und forderte kostendeckende Beiträge des Bundes.

Diese zwölf Milliarden Euro betreffen alle entsprechenden Leistungsempfänger und dürfen keinesfalls vollständig Flüchtlingen oder Menschen aus der Ukraine zugerechnet werden.

Genau deshalb landen sie nicht in meiner Vergleichstabelle.

Fest steht nur, dass der Bund für diesen Personenkreis nach Einschätzung der Finanzkommission erheblich weniger an die Krankenkassen überweist, als deren tatsächliche Behandlungen kosten.

Das Gesetz erhöht die Bundeszahlungen dafür schrittweise, schließt die genannte Lücke aber nicht vollständig. Gleichzeitig wird der allgemeine Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds gekürzt.

Der Beitragszahler darf also erneut ausgleichen, was politisch bestellt, aber nicht kostendeckend aus dem Bundeshaushalt bezahlt wird.

Bei Geflüchteten aus der Ukraine steigt die Finanzierungslücke nach einer in der Bundesratsstellungnahme genannten Untersuchung zusätzlich. Wie groß deren Anteil konkret ist, wird dort nicht beziffert.

Auch diese Zahl kann ich deshalb nicht seriös addieren.

Nicht, weil keine Kosten entstehen.

Sondern weil sie auf unterschiedliche Systeme, Ebenen, Pauschalen und Begriffe verteilt werden, bis niemand mehr eine vollständige Rechnung vorlegen kann.

Vielleicht ist genau das sogar der Sinn der Übung.

Dann wäre da noch die Ukraine

Für die Unterstützung der Ukraine in ihrer Verteidigung sind im Haushaltsentwurf für 2027 weitere 11,6 Milliarden Euro vorgesehen.

Für die Folgejahre hat der Bundesfinanzminister einen Grundbetrag von jeweils rund 8,5 Milliarden Euro festgeschrieben. Gleichzeitig erklärte er, dass jedes Jahr neu entschieden werde, ob weitere Beträge hinzukommen.

Für 2027 bis 2029 sind damit mindestens eingeplant:

28,6 Milliarden Euro

Nun stehen im selben Zeitraum nebeneinander:

Vergleich 2027 bis 2029 Milliarden Euro
Errechnete GKV-Entlastungswirkung 76,1
Flüchtlingsbezogene Ausgaben und Mindereinnahmen des Bundes 71,5
Geplante Unterstützung der Ukraine in ihrer Verteidigung 28,6
Arithmetische Summe der beiden letztgenannten Kategorien 100,1

Diese Zahlen sind buchhalterisch nicht identisch.

Die 76,1 Milliarden Euro sind eine über drei Jahre addierte Entlastungswirkung in einem beitragsfinanzierten Sozialversicherungssystem. Die 71,5 Milliarden bestehen aus Ausgaben und Mindereinnahmen des Bundes. Die 28,6 Milliarden sind eine politische Finanzplanung, die später noch erhöht werden kann.

Der Vergleich behauptet nicht, dass ein Topf direkt den anderen finanziert.

Er zeigt, welche Belastungen und politischen Prioritäten im selben Zeitraum nebeneinanderstehen.

Im deutschen Gesundheitssystem sollen innerhalb von drei Jahren 76,1 Milliarden Euro an Mehreinnahmen und Minderausgaben erzielt werden.

Gleichzeitig binden beziehungsweise mindern flüchtlingsbezogene Aufgaben und die geplante Ukraine-Unterstützung nach den veröffentlichten Kategorien den finanziellen Spielraum des Bundes um rechnerisch mindestens 100,1 Milliarden Euro.

Ein großer Teil davon wird innerhalb Deutschlands ausgegeben, ein anderer Teil außerhalb.

Für Krankenhäuser, niedrigere Beiträge oder andere Aufgaben steht das Geld danach trotzdem nicht mehr zur Verfügung, sofern es nicht erneut über Steuern, Abgaben oder Schulden beschafft wird.

Der Bürger, der diese Töpfe über Steuern, Beiträge, Preise, kommunale Abgaben und irgendwann auch die Zinsen auf neue Schulden finanziert, ist erstaunlicherweise immer derselbe.

Im eigenen Gesundheitssystem werden Zuzahlungen erhöht, Leistungen angepasst, Beitragsgrenzen verschoben, Krankenhäuser unter Druck gesetzt und Arztpraxen gedeckelt.

An anderer Stelle sind Milliarden politische Pflicht, moralische Verantwortung oder alternativlos.

Hier sind sie plötzlich ein Kostenproblem.

Hilfe braucht trotzdem Regeln

Es geht nicht darum, einem Menschen in echter Not eine Behandlung oder ein Dach über dem Kopf zu verweigern.

Es geht darum, dass ein Staat wissen muss, wen er aufnimmt, wer bleiben darf, wer das Land wieder verlassen muss und welche Regeln hier gelten.

Wer hier Schutz erhält, muss die Gesetze und die gesellschaftliche Ordnung dieses Landes akzeptieren.

Das ist keine Schikane, sondern die Mindestbedingung eines funktionierenden Staates.

Wo der Staat nicht unterscheidet, nicht durchsetzt und Toleranz mit vollständiger Selbstaufgabe verwechselt, handelt er nicht menschlich.

Er handelt verantwortungslos gegenüber denen, die wirklich Hilfe brauchen, und gegenüber denen, die das gesamte System finanzieren und irgendwann selbst darauf angewiesen sind.

Die Milchkuh Deutschland liegt längst japsend auf dem Rücken. Berlin sitzt daneben, zieht weiter am Euter und erklärt ihr anschließend, sie müsse sich mit der Milch vor dem Verhungern retten, die sie längst nicht mehr geben kann.

Das ist keine Reform.

Das ist der Taschenspielertrick eines Regierungsapparates, der sogar die Kosten seiner eigenen Entscheidungen so lange verschiebt, verteilt und umbenennt, bis sie angeblich niemand mehr verursacht hat.

Für mich ist das schon lange keine Regierung mehr, der ich noch vertrauen könnte, sondern selbstzufriedenes Kompetenztheater mit Regierungsauftrag.

Wer denkt, man müsse vor der Wahl bestimmter Parteien warnen, hat vielleicht noch immer nicht begriffen, WAS da gerade an der Macht ist.

Ich habe mich bemüht, neutral und belastbar an Zahlen zu kommen, und ja, natürlich mit Hilfe der KI. Man merkt an so vielen Stellen, dass schöngerechnet wird, dass man das mit dem normalen Aufwand eines Blogartikels „von Hand“ gar nicht bewältigen kann. Da muss wirklich schon mal technische Hilfe her, damit man 1:1 nebeneinanderlegen kann, wie da (wenn denn überhaupt) so lange gegengerechnet wird, damit man es irgendwie noch rechtfertigen kann.

Ich belasse es dabei, ich weiß, was ich wissen muss und sehe mehr bestätigt, als ich im schlimmsten Fall überhaupt befürchtet habe.

Aber wisst ihr was? Das ist eigentlich auch egal, denn was das Volk will, interessiert niemanden wirklich. Außer denen, die mit Löffeln aus den Schüsseln der Regierenden schlürfen, und bei denen ist es mittlerweile ohnehin sinnlos.

Faktenanker und Quellen

 

 

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